Organisation und Gliederung der Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt an der Fachschule für Heilerziehungspflege und in Einrichtungen der Behindertenhilfe. Sie wird in zwei Organisationsformen in Vollzeit angeboten:
1. VZ:
zweijährige, überwiegend schulische Ausbildung mit einem achtwöchigen Unterstufenpraktikum und einem achtwöchigen Oberstufenpraktikum sowie einem anschließenden einjährigen Berufspraktikum.
2. PIA:
mit integriertem Berufspraktikum im Rahmen eines einschlägigen Beschäftigungsverhältnisses beginnend im Februar.
Es handelt sich um eine dreijährige Ausbildung mit i. d. R. 18 Unterrichtsstunden an zwei Schultagen pro Woche und einem Block von drei Tagen pro Jahr. Während der Ausbildungszeit sind die Teilnehmer:innen in einer Einrichtung der Behindertenhilfe im Umfang von mind. 19,5 Stunden pro Woche tätig.

 

Aufnahmevoraussetzungen

  • Sekundarabschluss I / Fachoberschulreife und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder
  • der Abschluss der zweijährigen Fachoberschule im Fachbereich Sozialwesen oder
  • Hochschulzugangsberechtigung und 240 Stunden Vorpraktikum (z. B. sechswöchiges Vollzeitpraktikum) im heilerziehungspflegerischen Arbeitsfeld oder
  • Fachoberschulreife, abgeschlossene nicht einschlägige Berufsausbildung und 240 Stunden Vorpraktikum (z. B. sechswöchiges Vollzeitpraktikum) im heilerziehungspflegerischen Arbeitsfeld

 

Abschluss

Die fachtheoretische Prüfung der Fachschule für Heilerziehungspflege findet als schriftliche und ggf. mündliche Prüfung am Ende des zweiten Ausbildungsjahres (in der VZ) statt.
Das Berufspraktikum endet mit einer fachpraktischen Prüfung in Form eines Kolloquiums.
Wird das Berufspraktikum in den schulischen Teil integriert (PIA), finden die schriftliche und ggf. mündliche Prüfung im letzten Halbjahr und das Kolloquium zum Ende der Ausbildung statt.
Absolvent:innen der Fachschule für Heilerziehungspflege erhalten die Berechtigung, die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger", bzw. "Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin" zu führen. Die bundesweit anerkannte Fachhochschulreife kann im Rahmen der Ausbildung erworben werden.

Die in der Fachschule vermittelten Kompetenzen werden nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen für Lebenslanges Lernen der Niveaustufe 6 zugeordnet.